Jahreshauptversammlung des GDS Aveyron
Am 4. April 2014 hat ADT-Geschäftsführer Hans-Peter Schons als Gastredner auf der diesjährigen Generalversammlung der Vereinigung der Tiergesundheitsdienste des französischen Départements Aveyron (FODSA-GDS Aveyron) über die Tiergesundheitssituation in Deutschland und den Vorschlag für eine neue EU-Tiergesundheitsverordnung referiert und dabei auch die Position der Europäischen Vereinigung für Tiergesundheit und gesundheitliche Sicherheit (FESASS) erläutert.
Auf der sehr gut besuchten Veranstaltung in Barqueville konnte FODSA-Präsident Bernard Lacombe Vertreter aller 49 lokalen Tiergesundheitsdienste begrüßen. Es ist für den GDS Aveyron bereits zu einer Tradition geworden, über den Tellerrand zu schauen und neben den üblichen Tätigkeitsberichten der unterschiedlichen Abteilungen einen Gastvortrag zu einem europäischen Thema zu diskutieren. In diesem Jahr wurde ADT-Geschäftsführer Hans-Peter Schons eingeladen. Der Kontakt kam über die FESASS zustande, in der GDS France (der französische Dachverband der Tiergesundheitsdienste) und die ADT seit vielen Jahren eng zusammen arbeiten. Schons erklärte zunächst den Aufbau der Veterinärverwaltung in Deutschland sowie die Strukturen und Funktionen der deutschen Tiergesundheitsdienste. Mit Blick auf den Tiergesundheitsstatus erläuterte er insbesondere die Fortschritte bei der BHV1-Sanierung und die Erfolge bei der Bekämpfung der BVD/MD. Seit Inkrafttreten der Verordnung zur BVD-Bekämpfung im Januar 2011 ist die Zahl der PI-Tiere von anfänglich mehr als 6600 auf weniger als 1700 Tiere je Quartal gesunken.
Im zweiten Teil seines Vortrags stellte Schons, der auch Vorstandsmitglied der FESASS ist, den Aufbau der Europäischen Vereinigung vor und beleuchtete deren Aktivitäten in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Tiergesundheitsverordnung. Die FESASS hat sowohl die Beratungen im Europäischen Parlament als auch die Diskussionen der Vertreter der staatlichen Veterinärverwaltungen im Rat begleitet und die Wünsche und Bedenken des Berufsstands eingebracht. Positiv zu vermerken ist die stärkere Betonung von vorbeugenden Maßnahmen, ebenso wie die Vereinfachung und Modernisierung des Rechtsrahmens sowie die Bestrebungen, den Verwaltungsaufwand zu verringern. In den folgenden Bereichen wird noch Klärungsbedarf gesehen: das Konzept der tiergesundheitsbesuche, die Konvergenz mit den OIE-Standards, die Regelungen zur Verbringung von Tieren, der Umgang mit Antibiotikaresistenzen sowie die unklaren Bestimmungen hinsichtlich der Biosicherheit auf den Betrieben.
Die Wiedergabe der Fotos erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Fachzeitschrift La Volonté Paysanne (www.lavolontepaysanne.fr).