Bericht über die Mitgliederversammlung der ADT am 14. Oktober 2019
Die Implementierung der neuen EU-Verordnung über Tierarzneimittel, die Überarbeitung der EU-Bestimmungen zu den amtlichen Kontrollen sowie die Herausforderungen für die Tierhaltung angesichts der Strategien der EU-Kommission zur Anpassung an den Klimawandel standen im Mittelpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) am 14. Oktober 2019 in der Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union in Brüssel. Zunächst informierte Christian Siebert über die Fortschritte der neuen Gesetzgebung. Der Referatsleiter Tierernährung und Tierarzneimittel in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Sante) der Europäischen Kommission hob hervor, dass mit der Verordnung 2019/6 ein moderner und zukunftsorientierter Rechtsrahmen geschaffen wurde, der die Einführung von Neuerungen erleichtern, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln erhöhen und den Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen stärken soll. Die Verordnung sieht vor, dass die Kommission mehr als 25 delegierte und Durchführungsrechtsakte erlassen soll. Die Brüsseler Behörde arbeitet gerade an deren Ausgestaltung, wobei vier Pakete
geschnürt wurden. Im ersten Paket geht es insbesondere um die Sammlung von Daten zu antimikrobiellen Wirkstoffen, Kriterien der Vorbehaltung von Antibiotika für die Humanmedizin und die Verknüpfung von drei Datenbanken. Die Kommission hat inzwischen die wissenschaftliche Expertise der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erhalten und arbeitet an ersten Entwürfen von vier Verordnungen. Die Tierzüchter sind aufgerufen, sich an der laufenden Befragung der Interessengruppen zu beteiligen. Aus Sicht der ADT sollte dabei hervorgehoben werden, dass die deutschen Tierzüchter beim Einsatz von Antibiotika gut und verantwortungsvoll vorgegangen sind, wie es unter anderem die jüngsten Ergebnisse des Monitorings der Resistenzentwicklung gezeigt haben. Im zweiten Vortrag erläuterte Tim Gumbel, stellvertretender Leiter des Referats für amtliche Kontrollen und Tierseuchenbekämpfung der GD Sante, welche Neuerungen sich mit der EU-Kontrollverordnung Nr. 2017/625 im Vergleich zur heute noch geltenden VO 882/2004 ergeben haben und wie weit die Kommission mit der Verabschiedung der notwendigen delegierten und Durchführungsrechtsakte vorangekommen ist. In der Verordnung finden sich nicht weniger als 80 entsprechende Aufträge an die Kommission, von denen 50 als prioritär eingestuft wurden. Zu diesen Dringlichkeiten zählen insbesondere die Bestimmungen für Grenzkontrollstellen. Bis Mitte Oktober waren 20 Verordnungen bereits verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht worden, die übrigen befinden sich noch in der Abstimmung. Gumbel machte darauf aufmerksam, dass die Mitgliedsstaaten bei allen Fragen im Zusammenhang mit Gebühren weitreichende Kontrolle haben wollten und der Kommission hier keine Ermächtigung zum Erlass von Tertiärrecht gegeben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Reduzierung der Gebühren, die in jedem Fall transparent berechnet werden müssen, wobei die betroffenen Unternehmen zu konsultieren sind. In den Anwendungsbereich der Kontroll-VO fallen auch die EU-Referenzzentren für Tierschutz. Ein erstes Zentrum mit dem Schwerpunkt auf die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Schweinen hat bereits den Betrieb aufgenommen (siehe www.eurcaw.eu/en/eurcaw-pigs.htm); ein weiteres für Geflügel und Kleintiere soll Anfang des nächsten Jahres folgen. Angesprochen wurden außerdem die durch die neue Kontroll-VO vorgenommenen Änderungen an der EU-Tiertransportverordnung 1/2005, der Probenversand und die anstehenden Arbeiten an den Formaten der Tiergesundheitszeugnisse, die auch im Zusammenhang mit dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht zu sehen sind, das ab April 2021 angewendet werden wird.
Geschäftsführer Hans-Peter Schons hatte zuvor über das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 und aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit berichtet, zu denen das EU-Tiergesundheitsrecht, die EU-Tierarzneimittelverordnung, die neuen Muster für Tierzuchtbescheinigungen und die Afrikanische Schweinepest zählten. Eine weitere Priorität war der Tiertransport. In diesem Zusammenhang verfolgte die ADT im Berichtsjahr vor allem die Arbeiten an dem Bericht zur Umsetzung der VO 1/2005 im Europäischen Parlament (der schließlich Mitte Februar 2019 vom Plenum angenommen wurde). Außerdem informierte der Geschäftsführer über die Sitzungen der EU-Tierschutzplattform, der er in seiner Eigenschaft als Vizepräsident mit besonderer Zuständigkeit für Tierschutz und Tiergesundheitsrecht
der Europäischen Vereinigung für Tiergesundheit und gesundheitliche Sicherheit (FESASS) angehört.
Die Mitgliederversammlung hat zudem das Präsidium neu gewählt. Reimer BÖGE wurde einstimmig für eine weitere Amtszeit von drei Jahren als Präsident der ADT bestätigt. Vizepräsident bleibt wie bisher Hans-Benno WICHERT, der den Bundesverband Rind und Schwein (BRS) vertritt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung ist unverändert durch den Vorsitzenden des Bereiches Zucht, Theodor LEUCHTEN, vertreten und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) durch seinen Vorsitzenden Friedrich-Otto Ripke. Dem ADT-Präsidium gehört ferner der BRS-Vorsitzende Josef HANNEN an.
Der traditionelle Parlamentarische Abend fand ebenfalls in der Landesvertretung von Niedersachsen statt. Deren Leiter Michael Freericks betonte in seinem Grußwort die Verbundenheit seines Bundeslandes mit den Tierzüchtern. Dies zeigt sich zum einen in der Bedeutung der Tierhaltung für Niedersachsen, aber auch in einer großen Übereinstimmung bei einzelnen Sachfragen. Präsident Reimer Böge konnte zahlreiche Vertreter von Landwirtschaftsverbänden sowie von Ländervertretungen, nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Österreich und der Schweiz, begrüßen und rief die Anwesenden zur Zusammenarbeit auf, um der von einem urbanen Lebensgefühl dominierten Gesellschaft die Bedeutung lebens- und wettbewerbsfähiger ländlicher Räume noch besser zu vermitteln. Als Impuls für die Podiumsdiskussion stellte zunächst Herwig Ranner von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Räume (AGRI) die Strategien der EU-Kommission zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel vor. Er erläuterte die Notwendigkeit der Anpassung und stellte heraus, dass dies in den Zielen der neuen GAP bereits gut verankert sei. Es ist nun an den Mitgliedsstaaten, entsprechende Maßnahmen im Rahmen der nationalen GAP-Strategien zielorientiert zu planen und dabei auch eine Unterstützung durch die 2. Säule (Pilotprojekte, operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaften etc.) in Betracht zu ziehen. Rauli-Jan Albert, Berater für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei Copa-Cogeca, beleuchtete anschließend die Position der europäischen Landwirte und Genossenschaften zu dieser Frage, wobei er besonders auf die Potenziale von Tierzucht und Fütterung einging. Der Vorsitzende vom Agrarausschuss des Europäischen Parlaments, Norbert Lins (CDU), unterstrich die Bedeutung der Kohlenstoffbindung und die Klimaschutzleistung von Wald und Holz. Für die Politik gelte es, Risikoinstrumente anzupassen und verschiedene Zielkonflikte zu beachten. So gingen die Ziele des Klimaschutzes nicht immer konform mit denen der Biodiversität, weil zum Beispiel ein bewirtschafteter Wald mehr CO2 speichern kann als ein der Natur überlassener Wald. In der Aussprache wurde darauf hingewiesen, dass die Menschheit nicht nur durch die Ökosysteme, sondern auch durch globale Wertschöpfungsketten miteinander verbunden ist, so dass Einschränkungen in Deutschland oder Europa möglicherweise zu Produktionserhöhungen auf anderen Kontinenten führten und für das globale Klimaproblem insofern nichts gewonnen wäre.