ADT-Geschäftsführer Hans-Peter Schons hat anlässlich der EuroTier 2021 digital im Rahmen des Spotlight Geflügel am 9. Februar 2021 einen Vortrag zum neuen EU-Tiergesundheitsrecht gehalten. Die EU-Verordnung 2016/429 mit zahlreichen darauf basierenden Durchführungsbestimmungen wird am 21. Aptil 2021 angewendet werden. Die Präsentation informiert über die Entstehungsgeschichte, die Ziele und die Struktur des auch unter dem Kürzel AHL (Animal Health Law) bekannten Gesetzespaktes. Ein besonderer Anliegen war es, die Tierhalter wenige Monate vor Anwendungsbeginn nochmals für die neuen Bestimmungen zu sensibilisieren, insbesondere für die Zuständigkeiten, die ihnen in dem neuen Regelwerk auferlegt werden.
Während sich die europäischen Vorschriften für die Tierseuchenbekämpfung bisher vorwiegend auf Richtlinien stützen, die noch durch Gesetze in nationales Recht überführt werden müssen, handelt es sich nun um EU-Verordnungen, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Das begünstigt eine EU-weit einheitlichere Durchsetzung der Bestimmungen, macht andererseits aber auch umfangreiche Anpassungen der einschlägigen nationalen Gesetzgebung erforderlich.