Hochrangiges Treffen der FESASS mit den EU-Chefveterinären
Zum zweiten Mal innerhalb von acht Monaten hat die Europäische Vereinigung für Tiergesundheit und gesundheitliche Sicherheit (FESASS) die Leiter der staatlichen Veterinärdienste der EU-Mitgliedsstaaten (Chefveterinäre
, CVO's) getroffen, um sich über das zukünftige Tiergesundheitsgesetz zu unterhalten. Dieses in Zusammenarbeit mit der italienischen Ratspräsidentschaft organisierte Treffen hat am 10. Juli 2014 in Brüssel stattgefunden. Es ging darum, den internationalen Aspekt des EU-Tiergesundheitsgesetzes
zu diskutieren. Neben der Gruppe der CVO’s haben Dr. Bernard VALLAT, Generaldirektor der OIE, und Bernard VAN GOETHEM, Direktor für Veterinärangelegenheiten und internationale Beziehungen in der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD Sanco) der EU-Kommission an diesem Arbeitsessen aktiv teilgenommen.
V.l.n.r.: FESASS-Präsident DELMOTTE, Dr. MARABELLI (IT), Fr. Dr. SCHWABENBAUER (DE), Dr. VALLAT (OIE) und Michel COMBES (FESASS)
Das Thema war gemeinsam mit den italienischen Chefveterinär Dr. Romano Marabelli abgesteckt worden, wobei die folgenden drei Fragestellungen als besonders wichtig herausgestellt wurden:
1) Das Verhältnis zwischen der EU-Gesetzgebung und den OIE-Standards
2) Die tiergesundheitliche Sicherheit bei Einfuhren in die EU
3) Die Anerkennung des Tiergesundheitsstatuts und des EU-Rechtsrahmens beim Export in Drittländer
Die FESASS hat für jeden Bereich jeweils ein Merkblatt mit Argumenten und Positionen vorbereitet. ADT-Geschäftsführer Dr. Hans-Peter SCHONS hatte den ersten Part übernommen und ist in seinem Vortrag insbesondere auf die Kategorisierung von Tierseuchen, die Überwachungssysteme als Grundlage für die Forderung nach zusätzlichen Garantien im innergemeinschaftlichen Handel, die Bestimmungen im Vorschlag der Kommission für eine EU-Tiergesundheitsverordnung in Bezug auf die Biosicherheit sowie den 'Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Tierseuchen in der EU eingegangen. Bei dem zuletzt genannten Punkt geht es vor allem darum, dass die EU in der Lage ist, den Drittländern eine ausreichende Sicherheit für den Handel mit lebenden Tieren und genetischem Material zu garantieren und vor allem, dass die Drittländer die Regionalisierung der EU anerkennen. Gelobt wurde die gute und effektive Zusammenarbeit der EU-Kommission, der staatlichen Veterinärdienste der Mitgliedstaaten und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), nicht zuletzt als Triebkraft zur Förderung der EU-Standards und unseres Ansatzes zur Sicherung der Tiergesundheit auf globaler Ebene.
Kernpunkte der Debatte mit den Chefveterinären waren das Risiko der Wettbewerbsverzerrung beim Handel mit Drittländern sowie die möglichen Auflagen zur Biosicherheit in den Betrieben und an den Außengrenzen. Es war wichtig, die Auswirkungen der gesetzlichen Anforderungen der EU auf die Wettbewerbsfähigkeit der tierhaltenden Betriebe hervorzuheben und vergleichbare Garantien beim Import zu fordern. FESASS-Präsident Delmotte hat in dieser Hinsicht betont, dass das Vertrauen der Junglandwirte, die sich als Tierzüchter niederlassen möchten, gestärkt werden muss. Es geht darum, den Fortbestand der Produktionskapazitäten und die Ernährungssicherheit innerhalb der EU zu garantieren.
Die Vertreter der Veterinärdienste waren ebenfalls sehr an diesen Austausch interessiert und teilen die Besorgnis der Tiergesundheitsdienste bezüglich der verschiedenen behandelten Themen: Es ist klar, dass die EU und die Mitgliedsstaaten eine wichtige Rolle innerhalb der OIE haben, und dass die zukünftige Tiergesundheitsverordnung ein nützlicher Ansatzpunkt sein müsste, um die internationalen Standards voranzubringen. Es muss aber gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass der europäische Rechtsrahmen für die Tierhalter machbar ist und klare, pragmatische, wissenschaftlich fundierte Ziele und Anforderungen gesetzt werden.
Die Dokumente zur Veranstaltung können hier heruntergeladen werden: