Zum Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts
Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) wird anwendbar - ein wichtiger Schritt in Richtung einer wirksamen europäischen Tiergesundheitsstrategie!
Ab dem 21. April 2021 wird das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL, Verordnung 2016/429) und seine delegierten und Durchführungsrechtsakte angewendet. Die neuen Bestimmungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union und sie sind für alle Akteure im Viehsektor verbindlich. Dieser wesentliche Schritt markiert das Ergebnis eines außergewöhnlichen Gesetzgebungsverfahrens, das 2007 mit der Veröffentlichung der EU-Tiergesundheitsstrategie (Vorbeugen ist besser als heilen
) durch die Kommission eingeleitet wurde.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) und die Europäische Vereinigung der Tiergesundheitsdienste (FESASS) teilen voll und ganz den Ansatz, einen Schwerpunkt auf die Prävention übertragbarer Tierseuchen zu legen sowie das ganze Regelwerk auf EU-Ebene zu harmonisieren, zu vereinfachen und zu modernisieren. Drei Aspekte erscheinen uns besonders wichtig:
- Erstens liegt den Tiergesundheitsmaßnahmen des AHL, seien sie auf Vorbeugung oder auf Heilung ausgerichtet, eine Risikobewertung zugrunde. Diese Verhältnismäßigkeit ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Ressourcen auf die gefährlichsten Bedrohungen ausgerichtet sind.
- Zur Unterstützung dieses Ansatzes ist die Kategorisierung von Krankheiten (teilweise tierartenspezifisch) auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien und des Fachwissens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine bemerkenswerte Neuerung.
- Schließlich verdeutlicht die Zuweisung klarer Zuständigkeiten die Rolle und Pflichten aller Beteiligten; von Landwirten und Tierärzten, aber auch der zuständigen Behörden, Händler, Transportunternehmen, nicht professionellen Tierhalter und Heimtierhalter. Obwohl diese Verantwortlichkeiten im AHL sehr allgemein bleiben, sollten sie das Bewusstsein und die Handlungsbereitschaft auf allen Ebenen verstärken.
Darüber hinaus werden in diesem neuen Rahmen wichtige Präventionsinstrumente wie Überwachung, Biosicherheit und Impfung hervorgehoben. Berücksichtigt werden insbesondere auch die mit Wildtieren verbundenen Risiken. Dieser integrierte und harmonisierte Ansatz stellt einen echten Mehrwert dar, wenn er schnell und konsequent angewendet werden kann.
Die größte Herausforderung besteht nun darin, sicherzustellen, dass dieses umfassende Regelwerk in allen Mitgliedstaaten und bis hin zu den einzelnen Betrieben einheitlich angewendet wird. Dies zum Erfolg zu führen erfordert eine Politik der Begleitmaßnahmen sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb der Mitgliedstaaten. Unsere Tiergesundheitsdienste werden täglich gemeinsam mit Landwirten, Tierärzten und den zuständigen Behörden ihren Beitrag dazu leisten. Für uns geht es darum, jedem Tierhalter die notwendige Unterstützung zu bieten und das gemeinsame Management der Tiergesundheit zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Wir begrüßen, dass die neuen Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung in der EU den Eine Gesundheit
-Ansatz berücksichtigen und zudem eine weitere Harmonisierung mit den internationalen Tiergesundheitsstandards der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ermöglichen.
Aber selbst bei hoher Wachsamkeit der Tierhalter und trotz aller Präventionsmaßnahmen ist es unmöglich, jegliches Gesundheitsrisiko auszuschließen. Es ist daher wichtig, im Falle eines Seuchenausbruchs über ausreichende personelle und technische Ressourcen zu verfügen, die sofort einsatzbereit sind. Auch wenn das AHL darauf abzielt, die Prävention zu stärken und damit die Häufigkeit und Intensität von Tiergesundheitskrisen zu begrenzen, sollte nicht vergessen werden, dass der neue Rechtsahmen auch eine Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch von Vektoren übertragene Tierseuchen ist. Offensive und wirksame Maßnahmen können unverändert nur mit nachhaltigem Engagement und Unterstützung der Behörden durchgeführt werden.
Durch die kontinuierliche und entschlossene Mobilisierung aller Landwirte und anderer Unternehmer im Sinne des AHL, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union können wir den Erfolg der europäischen Tiergesundheitsstrategie, eine nachhaltige Erzeugung und die europäische Ernährungssicherheit garantieren.